In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission immer wieder erwogen, ob die Definition der KMU, die aus dem Jahr 2003 stammt, angepasst werden sollte. Die Definition ist wichtig, weil es Vorteile für Unternehmen gibt, welche die KMU-Kriterien erfüllen. Sie haben z.B. Anspruch auf Förderung im Rahmen zahlreicher Programme für KMU sowie geringere Anforderungen und reduzierte Gebühren für die Einhaltung der EU-Verwaltungsvorschriften.
Einige Interessenvertreter aus Deutschland sprachen sich für die Einführung einer größeren Kategorie und die Erhöhung der Beschäftigtengrenze aus.
Nun hat die Europäische Kommission entschieden, dass die bisherige Definition bis auf Weiteres beibehalten wird. Nur Unternehmen, die (1) weniger als 250 Personen beschäftigen und (2) einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft, werden also wie bisher von der Definition umgefasst.
Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_de