Bestrebungen zur Vereinfachung der Unternehmensgründung in der EU (online und in 48 Stunden)

Wie der Europäische Kommission bewusst ist, müssen sich Unternehmen, die eine Expansion über EU-Grenzen hinweg anstreben, derzeit in einer aus Unternehmenssicht sehr fragmentierten Rechtslage zurechtfinden. Sie sind nicht nur mit 27 nationalen Rechtssystemen, sondern auch mehr als 60 Unternehmensrechtsformen konfrontiert.

Vor diesen Hintergrund hatte die europäische Start-Up Community ein Projekt gestartet, das die Einführung eines einheitlichen und einfachen Regelwerks für Unternehmen in ganz Europa fordert. Nun hat die Europäische Kommission als EU-Institution mit Initiativrecht einen so-genannten „EU-Inc.“ Verordnungsvorschlag vorgelegt.  

Die zentralen Punkte des Vorschlages umfassen:

  • Schnellere Registrierung: Unternehmer, Gründer und Unternehmen sollen binnen 48 Stunden ein EU-Inc.-Unternehmen für weniger als 100 EUR und ohne Mindestkapital gründen können.
  • Vereinfachte Verfahren: EU-Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die die nationalen Unternehmensregister miteinander verbindet. In einem zweiten Schritt wird die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. EU-Inc.-Unternehmen sollen ihre Steueridentifikations- und MwSt-Nummern erhalten, ohne erneut Unterlagen einreichen zu müssen. 
  • Vollständig digitaler Betrieb: Über den gesamten Existenzzyklus des Unternehmens sollen alle Prozesse digital ablaufen.

Detaillierte Informationen zu dem Vorschlag finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Im nächsten Schritt werden die EU-Mitgesetzgeber, d.h. das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat der EU, sich über den Vorschlag abstimmen. Wichtig ist, dass das EU Inc. die nationalen Unternehmensrahmen nicht ersetzen soll, sondern es sich vielmehr um einen optionalen harmonisierten Unternehmensrahmen handelt, der allen Unternehmen EU-weit zur Verfügung stehen soll. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die EU-Mitgliedstaaten bereit sind, die vorgeschlagenen Vereinfachungen umzusetzen. Über das Ergebnis der Verhandlungen und die Umsetzung wird das EEN auf dieser Website berichten.