Neuer EU-Gesetzesvorschlag für innovative Unternehmen

Am 9.9.2026 hat die Europäische Kommission den Gesetzesvorschlag „European Innovation Act“ vorgelegt. Das European Innovation Act setzt die Bemühungen der EU fort, die Stärke Europas in der wissenschaftlichen Forschung in eine entsprechende Stärke im Übergang von Forschungsergebnissen zu marktreifen Produkten und skalierbaren Geschäftsmodellen zu übersetzen. 

Der Gesetzesvorschlag enthält folgende konkrete Verbesserungen von denen innovative Unternehmen künftig profitieren können: 

  1. Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens auf Unionsebene für die Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen, einschließlich vorkommerzieller Beschaffung
  2. Einrichtung erstens eines Kompetenzzentrums für IP-gestützte Finanzierungen auf Unionsebene als Teil des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), zweitens eines unionsweiten Rahmens für die Bewertung von geistigem Eigentum sowie drittens eines unionsweiten Marktplatzes zur Vermarktung geistigen Eigentums.

Die erste Verbesserung 

Bei der Vorstellung des European Innovation Acts wies die EU-Kommissarin für Start-Ups, Forschung und Innovation, Ekaterina Zaharieva, darauf hin, dass europäische Behörden jedes Jahr insgesamt rund 2 Billionen Euro für Beschaffungen ausgeben, wovon nur 0,6 % auf Aufträge für Forschung und Entwicklung (FuE) entfallen – im Vergleich zu 7,5 % im US-Bundeshaushalt und 5 % in Südkorea. Wesentliche Gründe hierfür sind, dass das Fehlen harmonisierter Vorschriften zu unterschiedlichen Praktiken in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, zu Rechtsunsicherheiten sowie zu einer nur begrenzten Nutzung gemeinsamer grenzüberschreitender F&E-Beschaffungen geführt hat. Letztere sind jedoch mit Blick auf die für die Entwicklung innovativer Technologien erforderlichen Finanzmittel regelmäßig unabdingbar.    

Mit dem European Innovation Act will die Europäische Kommission gemeinsame Vorschriften für die Vergabe von FuE-Aufträgen schaffen, damit öffentliche Auftraggeber unionsweit tätig werden können. Die im Gesetzesvorschlag enthaltenen Maßnahmen zur Schaffung eines harmonisierten Rechtrahmens würden Unternehmen unterstützen, indem sie:  

  • - gewährleisten, dass öffentliche Auftraggeber verhältnismäßige finanzielle Anforderungen, auf dem Preis-Leistungs-Verhältnis basierende Zuschlagskriterien, funktionale oder leistungsbasierte Spezifikationen, agile Vertragsänderungen und innovationsfreundliche Bedingungen für Rechte des geistigen Eigentums verwenden
  • - sicherstellen, dass öffentliche Auftraggeber ihre Angebote innerhalb von höchstens zwei Monaten bewerten
  • - gewährleisten, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von FuE-Aufträgen eine EU-Präferenz anwenden.

Die zweite Verbesserung 

Heute stammen rund 90 % des Wertes führender Unternehmen aus immateriellen Vermögenswerten und nicht mehr aus traditionellen Vermögenswerten wie Büros oder Fabriken. Dennoch wird geistiges Eigentum („intellectual property“ - IP) in der EU bei der Finanzierung nach wie vor nur selten als Sicherheit genutzt. Einer der Hauptgründe für den Mangel an IP-gestützten Finanzierungen in der EU ist das Fehlen einer harmonisierten Methodik zur Bewertung von Vermögenswerten des geistigen Eigentums. Daher schlägt das European Innovation Act vor, dass innerhalb des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum ein Kompetenzzentrum eingerichtet werden soll, um

  • - einen freiwilligen unionsweiten Rahmen für die Bewertung und Offenlegung von Rechten des geistigen Eigentums zu entwickeln, 
  • - eine unionsweite, mehrsprachige, digitale Vermittlungsplattform einzurichten und zu unterhalten, die transparente und effiziente Transaktionen mit geistigem Eigentum zwischen Investoren und Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums erleichtert, 
  • - die Finanzwelt durch Beratung, Helpdesk-Dienste und Programme zur Kompetenzentwicklung bei der Konzeption und Umsetzung von Finanzinstrumenten zu unterstützen, die auf Vermögenswerte des geistigen Eigentums zugeschnitten sind. 

Weitere Informationen 

Detaillierte Informationen, Fragen und Antworten sowie den Gesetzesvorschlag finden Sie im Presseraum der Europäischen Kommission.