Neue Richtlinie des BMBF zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Forschungskooperationen mit der Östlichen Partnerschaft und Zentralasien bieten damit das Potenzial, attraktive Forschungsfelder von zentraler Relevanz für die Lösung globaler Herausforderungen zu erschließen. Zugleich befördern sie die stärkere Einbindung der regionalen Forschungslandschaft in den europäischen Forschungsraum. Sie dienen der weiteren Etablierung von dialogbereiten, nachhaltig verlässlichen Partnerschaften auf Basis guter wissenschaftlicher Praxis. Sie tragen zur Erschließung eines sich dynamisch entwickelnden Wissenschafts- und Wirtschaftsraums bei und eröffnen so vielfältige Verwertungspotenziale.

Ziel dieser Rahmenbekanntmachung ist es daher,

  • neue Kooperationsbeziehungen in den zwei Regionen zu etablieren und bestehende Kooperationen zu festigen,
  • im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Innovationstätigkeit nachhaltige internationale Wissens- und Innovationsnetzwerke zu knüpfen,
  • einen verbesserten Zugang zu Forschungsressourcen und relevanten Netzwerken sowie herausragenden Institutionen und Forschenden in den zwei Regionen zu ermöglichen,
  • die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft nachhaltig zu stärken sowie
  • die Sichtbarkeit deutscher Forschungsexzellenz in den zwei Regionen zu erhöhen.

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, adressiert diese Rahmenbekanntmachung ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Sie sind verschiedenen Modulen zuzuordnen, die mittels spezifischer Förderaufrufe umgesetzt werden:

  • Maßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1);
  • Maßnahmen für internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2);
  • Maßnahmen zur Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3);
  • Maßnahmen zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitia­tiven (Modul 4);
  • Maßnahmen zur Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5);
  • Maßnahmen zur Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6);
  • Maßnahmen zur Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7);
  • Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8);
  • Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).

 

Die Richtlinie sieht die Veröffentlichung von spezifischen Förderaufrufen vor, die auf eines oder mehrere der folgenden Module Bezug nehmen.

Der Gegenstand der Förderung ist abhängig vom Modul, das vom jeweiligen Förderaufruf adressiert wird. Eine Antragstellung kann nur auf der Grundlage der spezifischen Förderaufrufe erfolgen. Diese werden unter www.bmbf.de/forschungsperspektiveost veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: Bekanntmachung (bmbf.de)

 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung