Sustainable Finance: Teilnahmeaufruf zu Konsultationen über neue EU-Taxonomie-Kriterien

Die EU-Taxonomie wurde 2020 durch die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 als Teil des European Green Deal eingeführt. Auf ihrer Grundlage sollen Transparenz für Investitionen in Finanzprodukte mit Blick auf Nachhaltigkeit hergestellt und private Investitionen in grüne Projekte gefördert werden. 

Im Rahmen einer vierwöchigen Feedback-Phase lädt die Europäische Kommission Interessenvertreter bis zum 03. Mai 2023 über das Have your say-Portal zur Teilnahme an Konsultationen über eine neue Reihe von EU-Taxonomiekriterien ein. Diese betreffen Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Umweltziele 3 bis 6 der EU-Taxonomie-Verordnung leisten: Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Darüber hinaus berät die Kommission ebenfalls zu den vorgeschlagenen Änderungen am bereits verabschiedeten Taxonomy Climate Delegated Act, der die Umweltziele 1 und 2, Abschwächung des sowie Anpassung an den Klimawandel, abdeckt, sowie am Taxonomy Disclosures Delegated Act. Die Kriterien beruhen auf den im März und November 2022 veröffentlichten Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance.

Das erhaltene Feedback wird von der Kommission in die Ausarbeitung der noch ausstehenden delegierten Rechtsakte integriert sowie als Rückmeldung zu den schon bestehenden Rechtsakten verarbeitet.

Für ein besseres Verständnis der EU-Taxonomie und ihrer alltäglichen Umsetzung stellt die Kommission darüber hinaus über den neuen EU Taxonomy Navigator eine Reihe von Online-Tools zur Verfügung, die die Umsetzung der Taxonomie erleichtern und Unternehmen bei ihren Berichtspflichten unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus hier.

Bild: shutterstock_1652043004(c)Nicholas_Ahonen.jpg